Was geschieht während der Behandlung?

Am Anfang jeder Sitzung steht ein ausführliches Gespräch. Die anschließende Untersuchung wird ausschließlich mit den Händen durchgeführt. Besonders bei der Behandlung von Kindern ist es wichtig, zunächst ein Vertrauensverhältnis aufzubauen, so dass die Behandlung entspannt und „spielend“ stattfinden kann. Das Kind spürt mit der Zeit, dass ihm die Behandlung gut tut und nichts „Schlimmes“ passiert.

Hier kann ich auf die reichen Erfahrungen  zurückgreifen, die meine Tätigkeit in der Kindertagesstätte mit sich brachte. Und auch hier unterscheide ich mich vom Osteopathen, der „auch“ Kinder behandelt.

Für die Therapie nehme ich mir ca. eine Stunde Zeit für Sie. Im Hinblick auf die ausführliche Anamnese bitte ich Sie, beim ersten Termin ca. 1,5 Stunden einzuplanen.

Im Interesse des jeweiligen Patienten, empfehlen wir, Geschwisterkinder nicht mit zum Behandlungstermin mitzubringen.

Terminabsagen

Es kann immer Gründe geben, die Sie zwingen, einen Termin abzusagen. Wenn wir eine Woche vorher eine telefonische Nachricht dazu bekommen, hat ein anderes Kind eine Chance auf diesen Termin. Terminabsagen per Mail akzeptieren wir nicht, da diese nicht regelmäßig genug abgefragt werden oder die Mail ggf. im Spamordner landet. Wir können deshalb nicht sicherstellen, dass Mails empfangen und gelesen werden.

Die Absage von vereinbarten Behandlungsterminen ist deshalb nur telefonisch von Montag bis Freitag bis zu 48 Stunden (Samstag und Sonntag zählen nicht)  vor dem vereinbarten Termin kostenfrei möglich.

Sollten wir eine Terminabsage, egal aus welchen Gründen, innerhalb von 48 Stunden vor dem Behandlungstermin erhalten oder sollte der Termin ohne Absage nicht wahrgenommen werden, berechnen wir als pauschalen Schaden die Hälfte des voraussichtlich angefallenen Behandlungshonorars, wenn wir den Termin nicht anderweitig vergeben können.

Behandlungskosten

Grundsätzlich sind Heilpraktiker frei in der Kalkulation ihres Honorars. Als Orientierungshilfe zur Bestimmung einer angemessenen Vergütung existiert das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH).

Grundsätzlich werden die gesamten Kosten von einer gesetzlichen Krankenkasse nicht übernommen. Ich empfehle trotzdem, dort anzufragen, weil Patienten in Einzelfällen eine Erstattung erhielten. Eine Übersicht von Kassen, die eventuell einen Teilbetrag erstatten finden Sie hier.
Auch bei einer evtl. bestehenden privaten Kranken- oder Zusatzversicherung und/oder Beihilfestelle werden Behandlungskosten möglicherweise nur teilweise oder gar nicht übernommen. Bitte erkundigen Sie sich im Zweifelsfall vor Terminvereinbarung.
In jedem Fall erhalten Sie nach jeder Behandlungsphase eine an die GebüH angelehnte Rechnung. In der Regel werden dort mehrere Positionen zum jeweiligen Höchstsatz abgerechnet.

Im übrigen verweisen wir für unsere beihilfeberechtigten Patienten auf ein Gerichtsurteil, wonach eine Begrenzung der Beihilfe für Leistungen der Heilpraktiker rechtswidrig ist. Weitere Informationen erhalten Sie hier.

Sie erhalten bei uns eine Rechnung, die unmittelbar nach der Behandlung mit der Girocard (EC-Karte) und PIN bezahlt wird ( bitte kein Bargeld mitbringen). Für andere Zahlungsmittel erheben wir eine Gebühr für den erhöhten Buchungsaufwand.